Mit unserem Team von Experten, Sicherheitsingenieuren und Fachkräften für Arbeitssicherheit sind wir für Sie und Ihre Führungskräfte ein verlässlicher Partner.

Unsere Fachkräfte für Arbeitssicherheit übernehmen dabei die Aufgaben gemäß § 6 Arbeitssicherheitsgesetz und der DGUV V2:

· Regelmäßige sicherheitstechnische Begehungen und Beratungen
· Aufbau eines Systems zur Gefährdungsbeurteilung
· Teilnahme an Arbeitsschutzausschuss-Sitzungen
· Sicherheitstechnische Unterweisungen der Beschäftigten über Gefahren am Arbeitsplatz
· Beratungen zu Themen wie das Gefahrstoffmanagement und das Einführen und Beschaffung von betrieblichen Anlagen und Maschinen
· Beratung bei der Planung und Neueinrichtung von Betriebsanlagen und Einrichtungen
· Unterstützung bei der Einführung von Arbeitsschutzmanagementsystemen
· Arbeitsplatz-Analytik: Lärmexposition, Gefahrstoffexposition, Vibrationsexposition
· Unterstützung bei Fragestellungen rund um den vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutz
· Rechtskatasterprüfungen
Anhand unseres Betreuungssystems setzen wir dabei die Forderungen aus den Unfallverhütungsvorschriften und dem staatlichen Recht systematisch und transparent um.